Neue Stückprüfung und Kalibrierung ab 1.1.2017 (DAkkS konform)
Wie in der Fachpresse bereits mitgeteilt, kommen auf die Service-Organisationen bzw. Betriebe mit Prüfstützpunkt zahlreiche Neuerungen (Scheinwerfereinstellgerät,Bremsenprüfstand, Abgasmessgeräte) gemäß Verkehrsblatt 14/2016 zu.
Kurzer Überblick an die Anforderungen für die zukünftige Kalibrierung (alle Angaben ohne Gewähr, Stand 28.11.16):
Bremsenprüfstände:
- ab 01.01.2017 müssen zur Stückprüfung von Bremsenprüfständen (alle zwei Jahre) zusätzlich ein Kalibrierschein nach DakkS-DKD5 vorliegen. Somit hat eine DakkS-konforme Kalibrierung (gemäß DIN EN ISO / IEC 17025) zu erfolgen, die im
Verkehrsblatt 14/2016 definiert wurde.
- In der Übergangsfrist bis zum 31.12.2017 darf die Stückprüfung/Kalibrierung weiterhin von Sachkundigen und somit durch vom Hersteller geschultes Personal durchgeführt werden (sofern dies von der jeweiligen Prüforganisation beim Kunden
befürwortet wird). Zur Erstellung eines Kalibrierscheines gemäß DKD5 wird eine zusätzliche Schulung durch ein akkreditiertes Prüflabor notwendig im Rahmen derer auch die nötigen Unterlagen bereitgestellt werden.
- Ab 01.01.2018 darf die Kalibrierung nur noch von entsprechend akkreditiertem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Akkreditierung erfolgt über ein DakkS-akkreditiertes Prüflabor (spezielle Schulungen für Servicetechniker werden dafür von den Herstellern vorbereitet und in 2017 ausgeführt).
Dies bedeutet, dass für den Betreiber bereits zu den bestehenden Kosten der Stückprüfung noch zusätzliche Kosten (Aufwand für die Kalibrierung und Gebühr vom Akkreditierungsbüro) anfallen werden.
Dies ist nur eine Momentaufnahme zum aktuellen Stand der Dakks Zertifizierung. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie hier informieren.
In Zusammenarbeit mit unserem Prüflabor der esz AG, führt die Werkstatt-Technik
Rudloff GbR an folgenden Herstellern eine Stückprüfung mit Kalibrierung durch.
• Cosber
• ATT / Nußbaum
• Sherpa
AU-Tester
Wann muss eine Kalibrierung durchgeführt werden?
Abgasmessgeräte (Viergas-/Trübungsmessgeräte), die erstmalig ab dem 01.01.2019 in Betrieb genommen werden,müssen vor der ersten Anwendung für die Abgasuntersuchung nach den Vorgaben der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie
jeweils für sich alleine von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert werden.
Dies wird über eine entsprechende Kalibrierbescheinigung (Kalibrierschein nach ISO 17025) sowie anhand eines
Aufklebers auf dem Abgasmessgerät dokumentiert (Neugeräte).
Alle bereits im Feld befindlichen Abgasmessgeräte(Viergas-/Trübungsmessgeräte) müssen entsprechend der Nummer 1.2.9 "Anforderungen an die Messgenauigkeit der verwendeten Abgasmessgeräte" ab dem 01.01.2019 bei ihrer nächsten Befassung (z. B. Eichung, Reparatur oder Instandsetzung) von einem hierfür akkreditierten Kalibrierlabor normenkonform anhand der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie kalibriert werden (Altgeräte).
In Zusammenarbeit mit unserem Prüflabor der esz AG, führt die Werkstatt-Technik
Rudloff GbR an folgenden Herstellern eine Jahreswartung mit Kalibrierung durch.
- Bosch
- BrainBee
© Werkstatt-Technik Rudloff GbR